E-Check

Prüfpflicht elektrischer Anlagen in Nordrhein-Westfalen

Die Anforderungen an eine elektrische Anlage steigen stetig, um mehr Sicherheit für Personen zu erreichen. Zentrales Element der Prävention ist die Prüfung elektrischer Anlagen durch kompetentes  Fachpersonal. Vorsicht ist besser als Nachsicht. Zumal, wenn der Gesetzgeber dieses von jedem Betreiber einer elektrischen Anlage normgerechte VDE-Prüfung fordert.

Der E-CHECK

Beim E-CHECK handelt es sich um eine elektrischer An­lagen und Betriebsmittel, die ausschließlich durch Innungsfachbetriebe durchgeführt wird.

Die Prüfpflicht elektrischer Anlagen ist durch Bundesrecht in Arbeits­schutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung, im Recht der Un­fallversicherungsträger im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften und als Landesrecht in der Prüfverordnung Nordrhein-Westfalen festgelegt.

Prüfung nach PrüfVO NRW

Der Umfang einer Prüfung der elektrischen Anlage ist im Anhang "Prüfgrundsätze" in Teil I genau beschrieben. Zu den vom Betreiber bereitzustellenden Unterlagen gehören auch die Berichte der letzten Prüfungen. Werden festgestellte Mängel nicht in der vom Prüfingenieur gesetzten Frist beseitigt, hat eine Meldung an ­Bauaufsichtsbehörde (ggf. an die Bau­dienststelle) zu erfolgen.

Verantwortung für die Prüfung

Grundsätzlich ist nach Arbeitsschutzgesetz der Arbeitgeber, nach Unfallverhütungsvorschrift BGV A 1 der Unternehmer verantwortlich für die Arbeitssicherheit. Der Arbeitgeber/Unternehmer kann seine  Verantwortung an die ihm unterstehende Fürungskraft deligieren, was möglichst schriftlich erfolgen sollte. Unabhängig von einer Pflichtenübertragung stehen die Führungskräfte zumindest in der Mitverantwortung.

§13 ArbSchG -Verantwortliche Personen

(1) Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten sind neben dem Arbeitgeber ... Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse ...

(2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.

Folgen bei Nichtbeachtung der Prüfpflicht

Der Gesetzgeber sieht harte Strafen vor, wenn Arbeitsmittel nicht geprüft werden. Falsch ist die Ansicht, dass ein Ver­antwortlicher erst durch einen Arbeitsunfall zur Rechenschaft gezogen werden kann. Kommt es durch eine nicht ausge­führte Prüfung auch nur zu einer Gefährdung eines Arbeitnehmers, so besteht durch das Arbeitsschutzgesetz in Verbin­dung mit der Betriebssicherheitsverordnung bereits die Möglichkeit eines Bußgeldes und sogar die einer Freiheitsstrafe.

Weitere Informationen zur Verantwortung innerhalb eines Unternehmens und zur Haftung der Verantwortlichen lassen sich einer Veröffentlichung der Berufsgenossenschaft entnehmen:

Ausblick

Die Verordnung BGV A3 der Berufsgenossenschaft legt in den Durchführungsanweisungen die Prüffrist für elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel pauschal mit vier Jahren fest.

Eine Ausnahme bilden dabei die Anlagen und Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art", für welche die Normen der VDE 0100 Teil 700 gültig sind. Hier besteht die Forderung einer jährlichen Prüfung.

Die VDE 0100-718 für bauliche Anlagen für Menschenansammlungen nennt in ihren Beispielen für solche bauliche Anlagen unter anderem Arbeitsstätten. Seit 2008 existiert jedoch bereits ein VDE-Normentwurf für öffentliche Anlagen und Arbeitsstätten, welcher in den Teil 700 der VDE 0100 integriert werden wird. Somit wird dann generell eine jährliche Prüfpflic!2..t für elektrische Anlagen une! Betriebsmitteln von Arbeitsstätten bestehen!

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Mit Freundlichen Grüßen

Ihr Stefan Tilsch