| E-Check |
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Prüfpflicht elektrischer Anlagen in Nordrhein-Westfalen
Der E-CHECK Beim E-CHECK handelt es sich um eine elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die ausschließlich durch Innungsfachbetriebe durchgeführt wird. Die Prüfpflicht elektrischer Anlagen ist durch Bundesrecht in Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung, im Recht der Unfallversicherungsträger im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften und als Landesrecht in der Prüfverordnung Nordrhein-Westfalen festgelegt.
Verantwortung für die Prüfung
(2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.
Der Gesetzgeber sieht harte Strafen vor, wenn Arbeitsmittel nicht geprüft werden. Falsch ist die Ansicht, dass ein Verantwortlicher erst durch einen Arbeitsunfall zur Rechenschaft gezogen werden kann. Kommt es durch eine nicht ausgeführte Prüfung auch nur zu einer Gefährdung eines Arbeitnehmers, so besteht durch das Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung bereits die Möglichkeit eines Bußgeldes und sogar die einer Freiheitsstrafe. Weitere Informationen zur Verantwortung innerhalb eines Unternehmens und zur Haftung der Verantwortlichen lassen sich einer Veröffentlichung der Berufsgenossenschaft entnehmen: Ausblick Die Verordnung BGV A3 der Berufsgenossenschaft legt in den Durchführungsanweisungen die Prüffrist für elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel pauschal mit vier Jahren fest. Eine Ausnahme bilden dabei die Anlagen und Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art", für welche die Normen der VDE 0100 Teil 700 gültig sind. Hier besteht die Forderung einer jährlichen Prüfung. Die VDE 0100-718 für bauliche Anlagen für Menschenansammlungen nennt in ihren Beispielen für solche bauliche Anlagen unter anderem Arbeitsstätten. Seit 2008 existiert jedoch bereits ein VDE-Normentwurf für öffentliche Anlagen und Arbeitsstätten, welcher in den Teil 700 der VDE 0100 integriert werden wird. Somit wird dann generell eine jährliche Prüfpflic!2..t für elektrische Anlagen une! Betriebsmitteln von Arbeitsstätten bestehen!
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Mit Freundlichen Grüßen Ihr Stefan Tilsch
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Die Anforderungen an eine elektrische Anlage steigen stetig, um mehr Sicherheit für Personen zu erreichen. Zentrales Element der Prävention ist die Prüfung elektrischer Anlagen durch kompetentes Fachpersonal. Vorsicht ist besser als Nachsicht. Zumal, wenn der Gesetzgeber dieses von jedem Betreiber einer elektrischen Anlage normgerechte VDE-Prüfung fordert.